LESUNGSFONDS

 

HINWEISE & FÖRDERBEDINGUNGEN

 

DER LESUNGSFONDS RUHT AB 1.11.2020, DAS BUDGET IST AUSGESCHÖPFT, EINE ANTRAGSTELLUNG WIRD NICHT MEHR BEARBEITET.

AKTUELLER HINWEIS — NOVEMBER 2020

Liebe Buchhändler:innen & Autor:innen und jene Eingeladene, für Euch zur Info: Für alle Lesungen, die im November 2020 geplant und vom Förderverein Buch bewilligt waren, gilt die Regelung der "Höheren Gewalt".
Das bedeutet: Die bewilligte Fördersumme wird den beantragten Buchhändler:innen ausgezahlt und damit den eingeladenen Akteur*innen bitte weiter geleitet, auch wenn die Veranstaltung nun nicht stattfinden kann.
Und Ihr, liebe Buchhändler:innen, schickt uns gerne eine kurze E-Mail, dass Ihr die Lesung verschiebt und teilt uns dabei (oder baldmöglich....) gerne mit, ob/wann Ihr die Lesung nachholt. Wir fühlen mit Euch, die Enttäuschung ist sicherlich hoch. Herzlichen Dank an Euch alle, die immer wieder versuchen, trotz aller Widrigkeiten, den Literaturbetrieb lebendig zu halten.
Bleibt zuversichtlich, wir tun es auch!
Euer Team vom Förderverein Buch.

LESUNGSFONDS: HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG

  • Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Buchhandlungen, die eine Veranstaltung mit Autorinnen und Autoren oder Übersetzerinnen und Übersetzern, aber auch Illustratoren und Illustratorinnen und Schauspielerinnen und Schauspielern, planen und durchführen wollen.
  • Die Förderung steht ausschließlich für die Honorare der eingeladenen Autorinnen und Autoren oder Übersetzerinnen und Übersetzern, aber auch Illustratoren und Illustratorinnen und Schauspielerinnen und Schauspielern, zur Verfügung.
  • Für den Lesungsfonds sind ausschließlich Buchhandlungen antragsberechtigt. Bibliotheken, Kulturinstitutionen, Kulturvereine, soziokulturelle Zentren oder Schulen können sich nicht um Förderung bewerben. Es steht ihnen aber selbstverständlich offen, sich mit ihrer Buchhandlung vor Ort zusammen zu tun. Auch eröffnet diesen Institutionen oder Vereinen der am 10.7.2020 aufgelegte Neustart-Kultur-Fonds beimDeutschen Literaturfonds die Möglichkeit, sich für Förderungen für Lesungshonorare zu bewerben.
  • Im Mittelpunkt der Veranstaltung muss ein über den Buchhandel beziehbares gedrucktes Buch aus einem Verlag oder eines Selfpublishers stehen. Bücher aus Druckkostenzuschussverlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Autorinnen, Übersetzerinnen und Buchhandlungen werden ermuntert, ausgefallene Veranstaltungen nachzuholen, neue abzusprechen und vor Ort initiativ aufeinander zuzugehen und sich zu einer partnerschaftlichen Bewerbung zusammenzuschließen.
  • Sollte sich Ihr ursprünglich geplanter Termin während der Beantragungszeit oder nach Genehmigung des Förderantrages aus diversen Gründen verschieben, informieren Sie uns bitte unbedingt über die Verlegung, und teilen uns den neuen Veranstaltungstermin mit.
  • Anträge, in denen kein Name von eingeladenen Autoren oder Autorinnen, Übersetzerinnen oder Übersetzern, Illustratoren oder Illustratorinnen oder Schauspielerinnen oder Schauspielern genannt werden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Förderverein Buch e.V. übernimmt keine Vermittlungstätigkeiten zwischen Buchhandlung und Autorinnen und Autoren, Übersetzern und Übersetzerinnen, Illustratoren und Illustratorinnen oder Schauspielern und Schauspielerinnen.
  • Pro Buchhandlung werden maximal drei Veranstaltungen, die bis 31.12.2020 durchgeführt werden sollen, gefördert. Einzelpersonenlesung und Zweipersonenlesung gelten dabei jeweils als eine Veranstaltung. Der Förderverein Buch e.V. behält sich vor, z. B. im Fall steigender Nachfrage und Antragsmenge, die maximale Anzahl der von einer Buchhandlung eingereichten Anträge zu reduzieren, oder den Förderzeitraum bis über den 31.12.2020 zu erweitern.
  • Bitte senden Sie für jede geplante Veranstaltung den kompletten Förderantrag mit Anlagen so ein, dass alle Seiten in einer einzigen pdf-Datei enthalten sind. So geht uns nichts verloren und die Zuordnung bleibt erhalten. Wenn Sie für mehrere Lesungen Anträge einreichen, benötigen wir eine eigene pdf-Datei für jede einzelne geplante Veranstaltung. Auch wenn Sie die Anträge zusammen in einer E-Mail einreichen. Wir benötigen das so für unsere vereinsrechtliche Ablage um unsere Zuwendungen gegenüber der Finanzverwaltung ordnungsgemäß zu dokumentieren.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Antrags durch den ehrenamtlichen Vorstand des Förderverein Buch e.V. Die Förderung sollte an die eingeladenen Autorinnen und Autoren, Übersetzer und Übersetzerinnen, Illustratorinnen und Illustratoren und Schauspieler und Schauspielerinnen, und nach Absprache mit den Eingeladenen, weitergeleitet werden. Der Förderbetrag ist ausschließlich und in voller Höhe für das Auftrittshonorar verwendbar. Veranstalterinnen steht frei, den Betrag aus eigenen Mitteln aufzustocken.
  • Die Fördersummen sind Festsätze. Sie können ausschließlich 500 Euro bei Einzellesungen und 400 Euro pro eingeladene Person bei Zweipersonenlesungen beantragen.
  • Im Anschluss an eine Veranstaltung ist dem Förderverein Buch e.V. eine kurze Dokumentation mit Text und, falls vorhanden, Bild (inkl. Angabe der Quelle und Rechteinhaberin) zur Verfügung zu stellen. Der Verein behält sich vor, über geförderte Veranstaltungen insbesondere auf der eigenen Website zu berichten.
  • Der Eingang der Anträge wird bestätigt. Zusagen oder Ablehnungen werden zeitnah mitgeteilt. Ablehnungen werden nicht begründet.

WEITERE HINWEISE

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Förderung beim Lesungsfonds rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung. So kann der Förderverein Buch e.V. auch eine für Sie rechtzeitige Rückmeldung auf Bewilligung oder Ablehnung für Ihre Planungssicherheit geben.
  • Der Förderverein Buch e.V. begrüßt, wenn vor allem jene Autorinnen und Autoren bzw. Übersetzer und Übersetzerinnen eingeladen und gefördert werden, die besonders unter wirtschaftlichem Druck ihrer coronabedingt ausgefallenen Veranstaltungen stehen.
  • Der Förderverein Buch e.V. ist sich der zentralen Bedeutung regionaler Vertriebs­strukturen durch inhabergeführte Buchhandlungen bewusst. Entsprechend strebt das Entscheidungsgremium an, eine breitflächige Verteilung zu gewährleisten.
  • Der Förderverein Buch e.V. setzt sich für Diversität und Bibliodiversität ein. Entsprechend werden Veranstaltungen begrüßt, die diesem Prinzip entsprechen. Bitte tragen Sie bei der Abfrage „Gattung/Genre“ im Förderantrag möglichst spezifisch ein, welche Gattung bzw. welches Genre der oder die Eingeladene präsentieren wird: Roman/Erzählung, Krimi, historischer Roman, Fantasy, Phantastik, Horror, erzählendes Sachbuch, Familienroman, Biografie, Lyrik, Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch, Drama usw.
    Es gibt bei der Förderung keine Genregrenzen
  • Der Förderverein Buch e.V. ist auch auf Facebook sowie auf Instagram zu finden und freut sich, bei Ihren Veranstaltungsankündigungen markiert zu werden, um Ihre mit der Förderung des Lesungsfonds realisierte Veranstaltungen ebenfalls mit Interessierten zu teilen.
  • Der Förderverein Buch e.V. ermutigt Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer, Illustratorinnen und Illustratoren sowie Schauspielerinnen und Schauspieler, von dem Lesungsfonds Gebrauch zu machen und auf ihre Lieblingsbuchhandlungen vor Ort zuzugehen, um gemeinsam eine Veranstaltung zu planen. Vielleicht sogar mit weiteren Partnerinnen wie dem Lieblingslokal oder in einer Kulturstätte, deren Bühne das Publikum vermisst – und sei es auch nur eine einstellige Anzahl von Zuhörerinnen und Zuhörern! Die Literatur lebt von denen, die sie schaffen und wird im Austausch mit ihnen lebendig. Die Welt vermisst Euch!

FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Der Förderbetrag ist ausschließlich und in voller Höhe, d. h. ohne jeden Abzug netto, an die auf den Veranstaltungen Lesenden auszuzahlen.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Genehmigung durch den Vorstand des Förderverein Buch e.V. Zusagen oder Ablehnungen werden zeitnah mitgeteilt. Ablehnungen werden nicht begründet. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Der/Die Veranstalter/in versichert, dass auch bei einem Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. erneuter coronabedingter Lockdown), der Förderbeitrag dem/der/den Berechtigten vollständig ausgezahlt wird und die Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt wird.
  • Der/Die Veranstalter/in weist auf Werbemitteln zur Veranstaltung auf die Förderung durch den Förderverein Buch e.V. mit dessen Logo hin.
  • Reine Online-Lesungen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sollten sich regional oder generell die Bedingungen für Veranstaltungen ändern, etwa aufgrund höherer Gewalt, behält sich der Förderverein Buch e.V. vor, die Förderbedingungen entsprechend anzupassen.
  • Der Förderverein Buch e.V. behält sich vor, die Förderbedingungen zu aktualisieren. Sie sind gültig ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des Vereins.

Antragstellende stimmen mit Unterschrift und Antragseinreichung den genannten Förderbedingungen sowie der Verwendung ihrer eingegebenen Daten und Angaben im Rahmen der Förderantragsbearbeitung zu.

Aktualisiert am 31.10.2020


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